Die apparative intermittierende Kompressionstherapie (AIK oder IPK) ist eine wissenschaftlich anerkannte, zur Schulmedizin gehörende Therapie der Phlebologie, Lymphologie und Angiologie. Die Evidenzgrade sind in den Leitlinien der einschlägigen Fachgesellschaften aufgeführt. Diese Therapie erfüllt die Forderungen nach Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit gemäss KVG als Voraussetzung für die Kostenübernahme der Leistung durch die Grundversicherung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP).
Die Gerätemiete wird daher gemäss MiGeL Pos. Position 17.20.01.01.2 vergütet.
Der Gerätekauf wird gemäss MiGeL Pos. 17.20.01.01.1 vergütet.
Im Vergleich zu anderen Ländern, z.B. der USA, fällt die Schweiz betreffend Anwendung der IPK noch stark ab. Die Gründe sind folgende:
Voraussetzung zur Vergütung der Miete durch die KK ist ein korrekt ausgefülltes ärztliches Rezept. Wir haben für Sie eine Verordnung vorbereitet, die Sie nur noch auszufüllen und zu unterschreiben brauchen.
Der Patient nimmt mit einer Fachstelle Kontakt auf oder mailt uns das Rezept. Alles Weitere wird durch uns erledigt: Ihr Patient hat innerhalb von zwei Arbeitstagen das Gerät und wird durch uns instruiert. Er schickt die Rechnung zusammen mit dem ärztlichen Rezept der Krankenkasse und erhält die oben erwähnte Vergütung.
Unsere Erfahrung zeigt, dass die meisten Patienten diese angenehme und kostengünstige Therapieform schätzen, weil sie Zeitpunkt, Dauer und Intensität zuhause selbst variieren können und damit in kurzer Zeit eine eklatante Abschwellung, bzw. Ulcusabheilung erzielen. Für Fragen stehen wir Ihnen oder Ihrem Patienten gerne zur Verfügung.
Infoblatt zur Volumenmessung nach Kuhnke (PDF)
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