Neuer Antragsprozess für die Vergütung des VASOprime wave 4

Bei der intermittierenden pneumatischen Kompressionstherapie (IPK) handelt es sich um eine Behandlung, die Ödeme reduziert und den Blutfluss begünstigt.

Verordnung VASOprime gemäss MiGeL

Die Vergütung der IPK durch die Krankenkasse ist ab dem 1.4.2019 in der MiGeL neu geregelt.

Hier erfahren Sie wie der Antragsprozess aussieht und finden die benötigten Verordnungsformulare.

Vergütung durch die obligatorische Krankenversicherung

Die Vergütung von Hilfsmitteln durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) ist in der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) geregelt. Die Liste ist eine abschliessende Aufzählung aller Hilfsmittel, die von der obligatorischen Versicherung für die selbständige Anwendung durch den Patienten zu Hause, vergütet werden müssen. Die MiGeL kann ausserdem Limitationen für bestimmte Hilfsmittel vorsehen, wie gewisse Indikationen, für die ein Hilfsmittel vergütet wird, oder andere Voraussetzungen.

Neue Vergütungsrichtlinien ab dem 1.4.2019

Bisher hat die OKP nur die Miete von IPK-Geräten vergütet. Ab sofort sind eine Vergütung der Kurzzeitmiete für die Therapieevaluation, sowie ein Kauf des Geräts bei erfolgreichem Therapieversuch vorgesehen. Das bringt initial einen etwas höheren Aufwand, bietet dem Patienten aber langfristig eine finanzielle und administrative Entlastung.

Limitationen

Die IPK wird nur noch für gewisse Indikationen und unter strengen Voraussetzungen vergütet. Die Limitationen im Überblick:

  • Indikationen: chronische venöse Insuffizienz Stadien C4-C6, Lymphödem Stadium II-III (primäre und sekundäre Form).
  • Konventionelle Therapie: Vergütung nur, wenn unter der konventionellen Kompressionstherapie mit Strümpfen oder Verbänden keine ausreichende Entstauung erreicht wird.
  • Evaluation: Der Kauf eines IPK-Geräts wird nur vergütet, wenn während der 2-3 monatigen Testphase eine Reduktion der Schwellungen und eine Verbesserung der Lebensqualität eintreten.

Vorgehen für eine Kostengutsprache

Um eine Kostengutsprache für den Kauf eines IPK-Geräts zu erhalten, müssen Sie wie folgt vorgehen.

  1. Volumenmessung
    Bevor mit der IPK begonnen wird, muss das Volumen der zu behandelnden Extremität(en) ermittelt werden. Die Volumenmessung muss entweder nach der Kuhnke Methode erfolgen, oder mit einem optoelektronischen Messverfahren.

    Weiter ist die Lebensqualität des Patienten zu ermitteln.
  2. Testphase
    Um die Wirksamkeit der IPK beim einzelnen Patienten zu überprüfen, sieht die MiGeL eine Testphase von 2-3 Monaten vor. Während dieser Zeit werden 1.85 Fr./Tag der Mietkosten durch die Krankenkasse vergütet, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.

    Nutzen Sie zur einfachen und korrekten Verordnung das Formular „Verordnungsformular Miete“.

    Verschiedene VASOprime Verkaufsstellen bieten das VASOprime wave4 IPK-Gerät zur Miete an. Finden Sie in unserem Fachgeschäfte-Verzeichnis ein Geschäft in der Nähe Ihres Patienten. Als Arzt können Sie sich auch als Verkaufsstelle bewerben.
  3. Erneute Volumenmessung/ Evaluation
    Nach 2-3 Monaten wird die Volumenmessung der bis dahin behandelten Extremität wiederholt. Für die Kostengutsprache durch die Krankenkasse ist eine Volumenreduktion von ≥ 100ml notwendig. Ausserdem muss sich die Lebensqualität des Patienten nachweislich verbessert haben.
  4. Antrag Kostengutsprache
    Wurden während der Testphase eine Volumenreduktion von ≥ 100ml und eine Verbesserung der Lebensqualität erreicht, kann der Antrag um Kostengutsprache bei der Krankenkasse gestellt werden.

Der Antrag um Kostengutsprache muss verschiedene Angaben zum verordneten Gerät enthalten.

  • Anzahl Kammern: Das VASOprime wave 4 ist ein 4-Kammer-System. Es bietet eine ideale Balance zwischen Wirksamkeit, einfacher Anwendung, leichtem Gewicht und günstigem Preis.
  • Kompressionsdruck: Der anzuwendende Kompressionsdruck ist auf der Verordnung anzugeben.

Verwenden Sie am einfachsten das „Antragsformular Kostengutsprache“.

Kauf VASOprime wave 4

Nach der Kostengutsprache durch die Krankenkasse kann der Patient das Gerät kaufen und sich durch die Krankenkasse vergüten lassen.

Praktische Tipps für die Verordnung der vorgesehenen Behandlungsparameter

Obwohl die optimalen Behandlungsparameter der IPK wissenschaftlich nicht abschliessen untersucht sind, muss die Verordnung den Behandlungsdruck und die Inflations-/Deflationszeiten gemäss MiGeL genau definieren.

Behandlungsdruck

Der geeignete Behandlungsdruck hängt von der Indikation, aber auch von der individuellen Gewebebeschaffenheit ab. Am sinnvollsten ist es, wenn der Patient mit der niedrigsten Druckstufe beginnt und den Druck alle paar Tage um eine Stufe (20mmHg) erhöht, bis der gewünschte Therapieeffekt erzielt wird, die Behandlung aber noch angenehm ist. Verschiedene Studien zum Thema geben Richtwerte, wo der optimale Druck ungefähr liegt.

Armlymphödem: max. 40 mmHg (Wirkung der AIK bei Armlymphödem)

Phlebolymphödem: max.120 mmHg (Keine Angst vor hohen Drücken)

Lymphödem Stadium 1-2: max. 100 mmHg, bei Fibrosen allenfalls höhere Drücke

Inflations-/Deflationszeiten

Setzen Sie in der Verordnung die Parameter des gewünschten IPK-Geräts ein.

Vergütung durch die Zusatzversicherung

Die IPK eignet sich nicht nur bei CVI Stadium C4-C6 und Lymphödem, sondern auch bei Restless Legs Syndrom, Lipödem, posttraumatischem Ödem, als Alternativtherapie bei paVK mit stabiler Claudicatio intermittens (unter strenger ärztlicher Kontrolle) und zur Thromboseprophylaxe. Die Vergütung durch die Krankenkasse ist aber nur für die Indikationen CVI C4-C6 und Lymphödem Stadium 2-3 vorgesehen. Bei Patienten mit einer andern Indikation, kann das VASOprime wave 4 allenfalls über eine Zusatzversicherung abgerechnet werden. Es ist auch bei der Zusatzversicherung empfehlenswert vorab eine Kostengutsprache zu beantragen.