Verordnung von AIK-Geräten
Posted by VASO prime / November 10th, 2016 / No responsesDie apparative intermittierende Kompressionstherapie (AIK) ist eine wissenschaftlich untersuchte und anerkannte Therapiemethode bei verschiedenen venösen und lymphatischen Erkrankungen. Aus diesem Grund finden sich Geräte zur AIK auch auf der MiGeL-Liste, das heisst sie sind verordnungsfähig. Erfahren Sie, worauf bei der Verordnung geachtet werden muss.
Grundsätzliches zur MiGeL Liste
Um allen Personen eine ausreichende medizinische Grundversorgung zu ermöglichen und gleichzeitig Kosten zu sparen, hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) 1995 die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) zusammengestellt und veröffentlicht halbjährlich eine leicht überarbeitete Version davon. Diese Liste ist für alle Grundversicherungen bindend. Die aufgeführten Hilfsmittel müssen von der Krankenkasse zum angegebenen Höchstvergütungsbetrag (HVB)vergütet werden. Geringere Vergütungsbeträge sind zugelassen, wenn der Versicherte ein Produkt kauft, das weniger kostet als der Höchstvergütungsbetrag. Liegt der Kauf- oder Mietpreis über dem HVB, ist die Preisdifferenz durch den Versicherten selbst zu tragen.
AIK in der MiGeL Liste
Die apparative intermittierende Kompressionstherapie wird in der MiGeL Liste unter der Position 17.20.01.00.2 unter der Bezeichnung Apparat zur sequentiellen peristaltischen Druckmassage aufgeführt. Die Position wird mit einem Betrag von 3.15 Miete/Tag vergütet.
Für Ärzte
Als Arzt haben Sie die Möglichkeit die AIK zu verordnen. Die Verordnung erfolgt gleich wie bei allen andern MiGeL Produkten und muss mindestens folgenden Inhalt haben:
- Vorname, Name, Geburtsdatum des Patienten
- Indikation (mögliche Indikationen für AIK sind Lymphödem, Lipödem, venöse Ödeme, Ödem-Mischformen, trophische Störungen bei Veneninsuffizient, Ulcus cruris venosum)
- zu vergütendes Produkt (am besten wird der Begriff Apparat zur sequentiellen peristaltischen Druckmassage, wie in der MiGeL Liste aufgeführt verwendet)
- Datum, Stempel, Unterschrift
Die Verordnung kann auf einem normalen Rezept erfolgen, oder mit diesem vorgefertigten Formular.
Wenn nicht anders vermerkt, ist die Verordnung für 6 Monate gültig. Danach kann von der Krankenkasse eine Evaluation der Behandlung gefordert werden, denn das KVG (Art. 32 Abs. 2 KVG) schreibt die periodische Überprüfung von Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit einer Therapie vor.
Beim Bericht an die Krankenkasse ist auf die entstauende Wirkung (Volumenreduktion, verbesserter Bewegungsumfang, reduzierte Spannungsbeschwerden) der Therapie hinzuweisen und darauf, dass die Schwellungen nach aussetzen der Therapie wieder zunehmen.
Tipp: Bei Patienten die langfristig auf die apparative intermittierende Kompressionstherapie angewiesen sind, kann bei der Krankenkasse um die Kostengutsprache für den Kauf eines AIK-Geräts ersucht werden.
Für den Patienten
Sprechen Sie Ihren behandelnden Arzt an, wenn Sie sich für die Miete eines Lymphdrainagegeräts interessieren, nicht alle Ärzte wissen um die wirkungsvolle Therapiemethode und deren Verordnungsfähigkeit Bescheid.
Die Verordnung und die monatlichen Rechnungen für die Miete des AIK-Geräts werden zur Vergütung an die Krankenkasse gesendet. (Tipp: Vorher eine Kopie machen.)
Ihr Recht
Die AIK ist unter dem Begriff Apparat zur sequentiellen peristaltischen Druckmassage in der MiGeL Liste aufgeführt. Das bedeutet, dass die Miete eines AIK-Geräts für mindestens 6 Monate vergütet werden muss (3.15/ Tag), wenn ein ärztliches Rezept (Verordnung) vorliegt. Kleinere Vergütungsbeträge sind nicht zulässig und können durch den Patienten angefochten werden. Auch die Abrechnung der 3.15 Miete/Tag über die Zusatzversicherung ist nicht zulässig, denn es handelt sich um eine vorgeschriebene Leistung der Grundversicherung.
Nach 6 Monaten kann die Krankenkasse eine Evaluation der Therapie fordern. Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren behandelnden Arzt, um die Wirksamkeit der Therapie durch ihn beurteilen und bestätigen zu lassen.
Kostenbeteiligung beim Kauf
Der Kauf eines AIK-Gerätes muss von der Krankenkasse nicht vergütet werden. Es gibt aber zwei Möglichkeiten, wie Sie vorgehen können, falls Sie ein AIK Gerät mit Kostenbeteiligung der Krankenkasse kaufen möchten.
Kostengutsprache beantragen
Das VASOprime wave4 ist im Vergleich zu andern AIK Geräten sehr günstig und speziell für die private Anwendung konzipiert. Für die Krankenkasse ist es deshalb bereits nach etwas mehr als einem Jahr günstiger das Gerät für den Patienten zu kaufen, als die Miete zu bezahlen. Beantragen Sie eine Kostengutsprache für den Kauf eines AIK Geräts bei Ihrer Krankenkasse. Legen Sie dem Antrag auch eine Begründung Ihres Arztes bei. Er kann Ihnen bescheinigen, dass Sie langfristig auf die apparative Lymphdrainage angewiesen sind.
Manche Versicherer sind bereit einen Teilbetrag an den Kauf zu bezahlen und machen lediglich eine Beschränkung, z.B. ein vordefinierter Betrag maximal alle 4 Jahre.
Abrechnung über Zusatzversicherung
Wer eine Zusatzversicherung hat, kann oft auch Mittel- und Gegenstände durch die Krankenkasse vergüten lassen, die nicht auf der MiGeL Liste sind. Fragen Sie am besten bei Ihrer Zusatzversicherung an, ob sie eine Kostenbeteiligung über die Zusatzversicherung ermöglicht und welcher Betrag vergütet wird.
Die Krankenkassen sind nicht verpflichtet sich am Kauf eines AIK Gerätes zu beteiligen.